• Tigertransport GmbH in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.029.124-0
    Branche: Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

    Alter der Firma

    16 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Tigertransport GmbH in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

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    Betreibungsauskunft

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    Über Tigertransport GmbH in Liquidation

    • Tigertransport GmbH in Liquidation ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Effingen. Tigertransport GmbH in Liquidation gehört zur Branche «Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)» und ist aktuell in Liquidation.
    • Tigertransport GmbH in Liquidation wurde am 11.09.2007 gegründet.
    • Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 08.03.2024. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
    • Die Firma ist im Handelsregister AG mit der UID CHE-113.810.440 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Transporte aller Art; kann Liegenschaften erwerben, Zweigniederlassungen errichten und sich an andern Unternehmen beteiligen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Tigertransport GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Tigertransport GmbH in Liquidation

    SHAB 240308/2024 - 08.03.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000040146, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 08.03.2024 Zusätzliche Publikationen: KABAG 08.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 08.03.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Kollokationsplan Tigertransport GmbH Schuldner: Tigertransport GmbH CHE-113.810.440 Chilchweg 195

  • Effingen Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 10 Tage Ablauf der Frist: 18.03.2024 Auflagestelle: Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Bemerkungen: Nachtrag zum Kollokationsplan infolge Zulassung von drei weiteren Forderungen über CHF 18'493.10 in der 3. Klassen.
    Klagen auf Anfechtung des Nachtrages sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Laufenburg anhängig zu machen, ansonsten der Nachtrag als
    anerkannt betrachtet wird./am

  • SHAB 231130/2023 - 30.11.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000038289, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 30.11.2023 Zusätzliche Publikationen: KABAG 30.11.2023 Öffentlich einsehbar bis: 30.11.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Kollokationsplan Tigertransport GmbH Schuldner: Tigertransport GmbH CHE-113.810.440 Chilchweg 195

  • Effingen Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 02.11.2023 Auflagestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Bemerkungen: Nachtrag zum Kollokationsplan infolge Zulassung einer weiteren Forderung über CHF 6'652.83 in der 3. Klassen.
    Klagen auf Anfechtung des Nachtrages sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Laufenburg anhängig zu machen, ansonsten der Nachtrag als
    anerkannt betrachtet wird./am

  • SHAB 231013/2023 - 13.10.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000037088, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 13.10.2023 Zusätzliche Publikationen: KABAG 13.10.2023 Öffentlich einsehbar bis: 13.10.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Kollokationsplan und Inventar Tigertransport GmbH Schuldner: Tigertransport GmbH CHE-113.810.440 Chilchweg 195

  • Effingen Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 02.11.2023 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 23.10.2023 Auflagestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Laufenburg, 5080 Laufenburg, Beschwerden innert 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Aargau, SchK-Kommission, Obere Vorstadt 40,
  • Aarau, anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden. Ebenfalls innert 10 Tagen sind Begehren um Abtretung nach Art. 260 SchKG zur
    Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen schriftlich bei der Konkursverwaltung einzureichen, ansonsten Verzicht angenommen
    wird./am

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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